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Häufig gestellte Fragen
Wer darf sich als
Heilpraktiker/-in bezeichnen?
Es gibt in Deutschland nur zwei Berufe, die
eigenverantwortlich Patienten untersuchen und behandeln dürfen, nämlich
Ärzte und Heilpraktiker. Der Name "Heilpraktiker" ist eine geschützte
Berufsbezeichnung. Jemand darf sich nur dann
Heilpraktiker/Heilpraktikerin nennen, wenn er oder sie dafür die
offizielle staatliche Zulassung hat.
Um diese Zulassung zu bekommen, muß der jeweilige
Anwärter neben
einigen anderen Voraussetzungen eine Überprüfung vor dem Gesundheitsamt
bestanden haben. Diese Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und
einem mündlichen Teil, in dem der zuständige Amtsarzt sich von den
Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt. Der verlangte Kenntnisstand auf
dem Gebiet der Schulmedizin ist dabei dem eines praktischen Arztes zu
vergleichen. Zusätzlich werden naturheilkundliche Grundlagen geprüft.
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Mit welchen Anliegen kann
ich in Ihre Praxis kommen?
Bei folgenden Krankheiten und Beschwerden kann ein
Besuch bei mir hilfreich sein:
- chronische
Krankheiten, bei
denen der Arzt nicht
weiterkommt ("damit
müssen Sie leben")
- Schmerzen
und andere
Beschwerden, für die keine
eindeutige
Ursache gefunden wurde
- zur
Unterstützung des
Immunsystems und der
Selbstheilungskräfte
als Ergänzung zur
schulmedizinischen
Behandlung
- wenn Sie
lieber auf
natürliche, ganzheitliche Weise
behandelt werden
möchten
- bei
Lernstörungen,
Prüfungsangst oder
Konzentrationsschwierigkeiten
- bei
Ängsten, Depressionen,
oder anderen seelischen
"Schmerzen"
- wenn Sie
abnehmen möchten
oder Suchtverhalten
ablegen (Rauchen,
Essen usw.)
- wenn Sie
einfach nur
jemanden suchen, der Ihnen erst
einmal in Ruhe zuhört
und Zeit für Sie hat
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Was kostet eine Behandlung?
Die Behandlungskosten richten sich nach der benötigten
Zeit. Sie betragen 80,-Euro pro Stunde. Beim ersten vereinbarten Termin
veranschlage ich anderthalb bis zwei Stunden, um in einem ausführlichen Gespräch zuerst
alle nötigen Informationen erfragen zu können und direkt anschließend mit der Erstbehandlung zu beginnen. Dementsprechend fallen
für diesen ersten Termin 120 bis 160 Euro an.
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Werden die Kosten von der
Krankenkasse übernommen?
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten grundsätzlich
keine Heilpraktiker-Behandlung. Private Versicherer übernehmen meistens
den größten Teil der Behandlungskosten. Es gibt spezielle private
Zusatzversicherungen, die zu günstigen Beiträgen
Heilpraktikerbehandlungen erstatten.
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